General Trading Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich- Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen bzw. für jede Nutzung dieser Website. Diese Bedingungen gelten ausdrücklich auch für Verkäufe, die nicht im Rahmen einer Versteigerung erfolgen.
- Abweichende oder ergänzende AGB des Bieters (kreuzende AGBs) bedeuten einen Dissens in diesem Vertragspunkt und werden nicht Vertragsinhalt. Der Rest des Vertrages ist im Zweifel als gültig anzusehen, außer die Parteien haben vernünftigerweise kein Interesse an der Aufrechterhaltung des Vertrages.
- Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten dieser AGB bedürfen der Schriftlichkeit. Auch die Vereinbarung, von der Schriftlichkeit abzugehen bedarf einer Schriftlichkeit.
- Der Verkauf bzw. die Versteigerung erfolgt freibleibend.
- Das Rechtsgeschäft kommt durch Zuschlag und nachfolgender Zahlung an den Meistbietenden zustande, geben mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot ab, entscheidet die Priorität des Anbotes . Die Höhe des Mindestgebotes der einzelnen Fahrnisse wird von Aukli nach freiem Ermessen festgelegt oder mit dem Einbringer der Fahrnisse kann vereinbart werden, dass ein Gegenstand nicht unter den Mindestpreis verkauft wird.
- Der Versteigerer ist berechtigt, Versteigerungspositionen zusammen zu legen, zu trennen oder zurückzuziehen. Die Höhe des Ausrufungspreises bestimmt ausschließlich der Verkäufer/Versteigerer. Der Versteigerer kann jedes Gebot ohne Angabe von Gründen zurückweisen, den Zuschlag ablehnen oder unter Vorbehalt erteilen. Wird in der letzten Minute vor Ablauf der Gebotszeit einer Artikel noch ein Gebot abgegeben, so wird die Gebotszeit um eine weitere Minute verlängert.
- Ein Bieter, der im Auftrag eines Dritten ersteigert, haftet solidarisch neben diesem.
- Der Bieter ist verpflichtet, sich vollständig zu registrieren und sämtliche für den Kaufabschluss relevanten Daten bekanntzugeben bzw. die Pflichtfelder bei einer Onlineauktion entsprechend auszufüllen. Der Versteigerer ist berechtigt, diese Daten zum Zweck der Information über künftige Verkäufe oder Auktionen zu erheben und zu speichern. Diese Berechtigung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Zwingende Datenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
- Die Ausstellung einer Bieterkarte erfolgt nur bei Bekanntgabe dieser Daten.
- Für Onlineauktionen und Versteigerungen gelten zusätzlich die auf der jeweiligen Internetseite ersichtlichen besonderen Bedingungen, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entweder als einzeln ausgehandelt gelten, oder einzeln gesondert ausgehandelt werden.
- Für fast jede Auktion gibt es einen festgelegten Zeitraum, in dem die Besichtigung der zum Aufruf kommenden Positionen vor Ort vorgenommen werden kann. Den genauen Zeitraum finden sie in den Auktionsdetails. Wir raten grundsätzlich und eindringlich zu einer Besichtigung - VOR Gebotsabgabe - damit Sie einen optischen Eindruck der Positionen gewinnen und spätere Unstimmigkeiten vermieden werden. Ebenfalls lassen sich bei Besichtigung die Örtlichkeiten zur besseren Einschätzung für Abholung und benötigtes Equipment begutachten. Ist kein Termin zur Besichtigung angegeben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir geben Ihnen gerne Auskunft zu welchen Zeiten besichtigt werden kann. Beachten Sie auch unsere Versteigerungsbedingungen: Gekauft wie besichtigt, keine Rückgabemöglichkeit.
- Die Versteigerungsobjekte werden entweder im eigenen Namen und auf eigene Rechnung oder im Namen und für die Rechnung der jeweiligen Eigentümer versteigert.
- Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung / Schadenersatz bzw. laesio enormis. Der Verkäufer/Versteigerer sichert keine bestimmte Eigenschaft der verkauften Sache, oder die Tauglichkeit zu einer bestimmten Verwendung oder eines bestimmten Gebrauches zu.
- Alle Angaben über technische Daten, Zubehör, Maße und Gewichte sind unverbindlich, die Auflistung der Objekte erfolgt sorgfältig und nach bestem Gewissen.
- Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, ebenso Vermögensschäden.
- Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
- Das Eigentum, die Haftung und Gefahr an den versteigerten Kaufgegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Agio und Mehrwertsteuer auf den Käufer über.
- Das vom Käufer an den Versteigerer zu zahlende Agio beträgt 18 % vom Nettokaufpreis.
- Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche 20% Umsatzsteuer erhoben.
- Differenzbesteuerte Objekte werden im Katalog gesondert ausgewiesen, hier wird einmalig eine Gebühr von 22 % aufgeschlagen
- Der Anspruch auf das Agio bleibt von allfälligen Leistungsstörungen unberührt, insbesondere wenn der Ersteher den Kaufpreis nicht oder nicht vollständig zahlt oder der Versteigerer aus Gründen, die in der Spähre des Erstehers liegen berechtigt vom Vertrag zurücktritt.
- Die Zahlung hat in bar in EURO oder mittels Überweisung zu erfolgen.
- Die Zahlung kann auch gegen einen unwiderruflichen Nachweis der Überweisung auf das Konto des Versteigerers erfolgen.
- Der Verkäufer/Versteigerer behält sich die Annahme der Zahlungsart nach Prüfung ausdrücklich vor.
- Der Kaufpreis ist bei einem Kauf im Rahmen einer Auktion im Zeitpunkt des Zuschlages sofort fällig, bei freihändigem Verkauf bei vereinbarter Übergabe des Kaufgegentandes oder prompt nach Erhalt der Rechnung.
- Der Ersteher befindet sich im Verzug, wenn der Kaufpreis nicht binnen 24 Stunden nach Übersendung der Rechnung auf dem auf der Rechnung bezeichneten Konto (IBAN Nr) gutgebucht ist. Der Versteigerer ist in diesem Fall zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann der Gegenstand ohne Nachfristsetzung neuerlich in derselben Auktion oder in einer späteren Auktion angeboten werden.
- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen über den Ausfuhrnachweis bzw. über die Gültigkeit der UID Nummer.
- Die Übergabe der ersteigerten Objekte erfolgt Zug um Zug mit der Bezahlung.
- Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung des Kaufpreises oder bei nicht rechtzeitiger Abholung der ersteigerten Kaufgegenstände hat der Verkäufer/Versteigerer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, vom Vertag zurückzutreten und Schadenersatz sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Ebenso ist er berechtigt, die versteigerten Kaufgegenstände auf Kosten und Risiko des Käufers demontieren und einlagern zu lassen sowie diese anderweitig zu verwerten, insbesondere eine nochmalige Versteigerung anzuberaumen oder einen freihändigen Verkauf vorzunehmen.
- Im Verzugsfall ist der Käufer/Bieter verpflichtet die 18 % Auktionsgebühr von der gesamten Summe der Rechnung und zuzüglich 20 % MwSt. zu bezahlen. Sollten für den Versteigerer weitere Kosten, wie etwa Transportkosten, Lagerkosten, Abbau etc., entstehen durch den Rücktritt vom Kaufvertrag, hat dies der Käufer/Bieter ebenfalls zu begleichen.
- Der Käufer/ Ersteher ist verpflichtet, dem Versteigerer den durch den Rücktritt verursachten entgangenen Gewinn zu ersetzen.
- Die Demontage und der Abtransport hat auf Kosten des Käufers auf dessen Risiko, Verantwortung und Haftung – auch gegenüber Dritten - zu erfolgen.
- Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung oder Abholung wird keine Haftung übernommen, ausgenommen bei vorsätzlicher Schädigung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körper und Gesundheitsschädigungen, hier erfolgt ein Ausschluss lediglich bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers/ Versteigerers iR der gesetzlich zwingenden Bestimmungen.
- Erfüllungsort ist Liezen. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und der österreichischen Verweisungsnormen.
- Für alle Streitigkeiten zwischen Aukli Auktionen und dem Kunden ist ausschließlich das sachlich für Prozesse zwischen den Streitteilen und örtlich für Liezen zuständige Gericht zuständig, zwingende Bestimmungen hinsichtlich der Verbraucher bleiben hiervon unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich eine nach Treu und Glauben vergleichbare Regelung zu treffen, die einem wirtschaftlichen Ergebnis der ursprünglichen Vereinbarung gleichkommt.